Social-Media-Datenschutz

Richtlinien zur Nutzung von Social Media in der Jugendzahnarztpraxis

Natürlich dürfen Sie gerne über Social Media Ihre Meinung zur Jugendzahnarztpraxis teilen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nicht ohne Weiteres Fotos oder Videos, die Sie in der Jugendzahnarztpraxis aufgenommen haben, auf Social Media hochladen dürfen. Hierfür benötigen Sie stets die Zustimmung der Personen, die Sie fotografieren oder filmen möchten. Gehen Sie respektvoll mit solchen Inhalten um und entfernen Sie Fotos oder Videos umgehend, wenn Sie darum gebeten werden. Denken Sie an den Charakter von Social Media: Alles, was Sie im Internet veröffentlichen, ist dauerhaft auffindbar. Veröffentlichen Sie nichts, was Ihnen, anderen Patienten oder den Mitarbeitern der Jugendzahnarztpraxis schaden könnte.

Filmen oder Fotografieren in der Praxis
Wenn Sie in der Praxis filmen oder fotografieren möchten, achten Sie bitte auf die Privatsphäre anderer. Sie müssen immer die Zustimmung der beteiligten Personen oder des behandelnden Personals einholen. Teilen Sie auch mit, was Sie mit dem Foto oder Video vorhaben. Falls jemand keine Zustimmung gibt oder nicht in der Lage ist, diese zu erteilen, dürfen Sie keine Fotos oder Aufnahmen von dieser Person machen. Auch von Kindern dürfen keine Fotos oder Videos aufgenommen werden.

Telefongespräche und Nutzung von Mobiltelefonen
Das Führen von Telefongesprächen oder das Abspielen von Musik ohne Kopfhörer kann für andere Patienten und das Personal sehr störend sein. Daher ist dies in den Behandlungsräumen nicht gestattet. Mobiltelefone müssen in den Behandlungsräumen ausgeschaltet sein. Es ist ebenfalls verboten, ohne Zustimmung Fotos mit dem Handy in den Behandlungsräumen aufzunehmen. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre anderer Patienten.